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2973
Pleurektomie, einseitig, als selbständige Leistung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
129,40€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
297,62€Höchstsatz ×3,5
452,90€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 307 Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
- 308 Gewebeentnahme aus der Pleura - gegebenenfalls einschließlich Punktion -
- 2972 Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung
- 2974 Pleurektomie mit Resektion(en) am Perikard und/oder Zwerchfell
Diese Ziffern sind neben 2973 nicht berechnungsfähig.