GOÄdirekt ← Startseite
HandbuchBlog
Anmelden Gespräch vereinbaren
Gespräch vereinbaren
Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2972

Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
38,82€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
89,29€
Höchstsatz ×3,5
135,87€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

  • 306 Punktion der Lunge - auch Abszeß- oder Kavernenpunktion in der Lunge -oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung
  • 307 Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
  • 308 Gewebeentnahme aus der Pleura - gegebenenfalls einschließlich Punktion -
  • 2973 Pleurektomie, einseitig, als selbständige Leistung
  • 2974 Pleurektomie mit Resektion(en) am Perikard und/oder Zwerchfell
  • 2990 Thorakotomie zu diagnostischen Zwecken
  • 2992 Thorakotomie mit Entnahme von Pleura- und/ oder Lungengewebe für die histologische und/oder bakteriologische Untersuchung, als selbständige Leistung
  • 2993 Thorakotomie mit Gewebsentnahme und intrathorakalen Präparationen

Diese Ziffern sind neben 2972 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2971 Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage - gegebenenfalls einschließlich Einbringung von Arzneimitteln Nächste Ziffer 2973 Pleurektomie, einseitig, als selbständige Leistung
GOÄ-Direkt GOÄdirekt
GOÄ-Direkt

Navigation

  • Datenschutz & Sicherheit
  • Handbuch
  • Blog

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsrecht

© 2026 GOÄ-Direkt. Alle Rechte vorbehalten.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. So können wir unser Angebot laufend verbessern. Sie können alle Cookies akzeptieren oder nur die technisch erforderlichen zulassen. Mehr erfahren