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2974
Pleurektomie mit Resektion(en) am Perikard und/oder Zwerchfell
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
183,02€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
420,95€Höchstsatz ×3,5
640,57€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 307 Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
- 308 Gewebeentnahme aus der Pleura - gegebenenfalls einschließlich Punktion -
- 310 Punktion des Herzbeutels
- 2972 Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung
- 2973 Pleurektomie, einseitig, als selbständige Leistung
- 3065 Operation am Perikard, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 2974 nicht berechnungsfähig.