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5050
Kontrastuntersuchung eines Hüftgelenks, Kniegelenks oder Schultergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung - gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
55,37€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
99,67€Höchstsatz ×2,5
138,43€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 300 Punktion eines Gelenks
- 301 Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks
- 302 Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks
- 372 Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum
- 373 Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk
- 490 Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
- 491 Infiltrationsanästhesie großer Bezirke - auch Parazervikalanästhesie -
- 5035 Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil
- 5295 Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 5050 nicht berechnungsfähig.