GOÄdirekt ← Startseite
HandbuchBlog
Anmelden Gespräch vereinbaren
Gespräch vereinbaren
Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
670

Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung

F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
6,99€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
16,08€
Höchstsatz ×3,5
24,47€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (4)

  • 433 Ausspülung des Magens - auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums -
  • 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
  • 693 Langzeit-pH-metrie des Ösophagus - einschließlich Sondeneinführung -
  • 694 Manometrische Untersuchung des Ösophagus

Diese Ziffern sind neben 670 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 669 Ultraschallechographie des Gehirns (Echoenzephalographie) Nächste Ziffer 671 Fraktionierte Ausheberung des Magensaftes - auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit -
GOÄ-Direkt GOÄdirekt
GOÄ-Direkt

Navigation

  • Datenschutz & Sicherheit
  • Handbuch
  • Blog

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsrecht

© 2026 GOÄ-Direkt. Alle Rechte vorbehalten.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. So können wir unser Angebot laufend verbessern. Sie können alle Cookies akzeptieren oder nur die technisch erforderlichen zulassen. Mehr erfahren