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5604

Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane

O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
157,38€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
283,28€
Höchstsatz ×2,5
393,45€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (21)

Diese Ziffern sind neben 5604 nicht berechnungsfähig.